Die Initiative “Klimaneustart Berlin” hat es sich zum Ziel gesetzt mit einem Volksbegehren ein neues Klimaneutralitätsziel für Berlin festzulegen. Anstelle des durch die Ampelkoalition vorgegebenen Ziels von 2045 will die Initiative erreichen, dass das Land Berlin bereits 2030 klimaneutral wird. Denn es ist ein großer Widerspruch gleichzeitig das 1,5 Grad Ziel einhalten zu wollen und Klimaneutralität aber erst 2045 anzupeilen. Die Initiative zitiert dazu Prof. Dr. Volker Quaschning: “Wer 2030 für zu ambitioniert hält, muss sich auch offiziell von der 1,5°-Grenze verabschieden.”
Das Volksbegehren hat konkret zum Ziel, die Reduktionsziele und wann diese erreicht werden sollen an eine 1,5 Grad konforme Politik anzupassen. Außerdem sollen in den Formulierungen aus Zielsetzungen endlich rechtsverbindliche Verpflichtungen werden. Als solche wären sie dann im Zweifelsfall einklagbar.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Aktivist*innen es bis zum 15. November 2022 schaffen 175.000 gültige Unterschriften (das heißt in diesem Fall Unterschriften von volljährigen deutschen Staatsangehörigen, die seit über 3 Monaten in Berlin gemeldet sind) zu sammeln.
Grundsätzlich ist dieses Volksbegehren ein interessanter und vielversprechender Ansatz für Klimaschutz von “unten”, aus der Bevölkerung heraus. Gleichzeitig verliert er sich aber nicht in Konsumkritik und zeigt nicht mit dem Finger auf den einzelnen vermeintlichen “Klimasünder*innen”, sondern richtet sich an die tatsächlich Verantwortlichen: Die gewählten Volksvertreter*innen. Die Idee ist, einen Rahmen vorzugeben, indem eine Klimaschutzpolitik sinnvoll funktionieren kann.
Volksentscheide sind in der Bundesrepublik auf Ebene der Kommunen und Länder möglich. Deshalb bezieht sich das Volksbegehren auch explizit auf Berlin und nicht auf ganz Deutschland. Man kann durch ein Volksbegehrend also nicht erreichen, dass die gesamte Republik früher klimaneutral werden muss. Aber theoretisch kann man über 16 erfolgreiche Volksbegehren erreichen, dass jedes Bundesland früher klimaneutral werden muss und das wäre indirekt das gleiche Ergebnis.
Die Landeswahlleiterin aus Niedersachsen schreibt auf ihrer Website zum Thema Volksbegehren:
“Die Artikel 47 (Volksinitiative), 48 (Volksbegehren) und 49 (Volksentscheid) der Niedersächsischen Verfassung ermöglichen den niedersächsischen Bürgerinnen und Bürgern eine unmittelbare Beteiligung an demokratischen Vorgängen. Sie können durch die Abstimmungsinstrumente “Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid” bestimmen, dass sich der Niedersächsische Landtag mit gewissen Sachthemen beschäftigen oder über Gesetzentwürfe beschließen muss oder sie können selbst abschließend über durch Volksbegehren eingebrachte Gesetzentwürfe abstimmen.”
Für weitere Information einfach die Homepage auschecken: https://klimaneustart.berlin/